All­ge­mei­nes

Optio­nen für die Reha­bi­li­ta­ti­on

Kra­nio-maxil­lo-fazia­le Reha­bi­li­ta­ti­on sowie der Extre­mi­tä­ten

Jährlich erleiden viele Menschen Entstellungen durch Verbrennungen, durch Verkehrsunfälle oder durch ein anderes Trauma. Die Behandlung eines bösartigen Tumors können ebenfalls chirurgische Eingriffe erforderlich machen, so dass Gewebe im Gesicht entfernt werden muß. Hierdurch kann ein Defekt entstehen, der nicht mit eigenem Gewebe des Patienten rekonstruiert werden kann.

Ein weiteres trauriges Kapitel ist, dass immer wieder Kinder, mit angeborenen Fehlbildungen zur Welt kommen, bei denen eine chirurgische Rekonstruktion leider nicht immer ausreicht.

In all diesen Fällen können Epithesen, für eine bestmögliche psychosoziale Rehabilitation, das Mittel der Wahl sein.
Mit den uns zur Verfügung stehenden medizinischen Silikonen der neuen Generation gelingt es Epithetiker(inne)n, (Anaplastolog(inn)en) Gesichts-epithesen so lebensecht in verschiedenen Farbschichten nachzubilden, das diese praktisch nicht vom restlichen Gesicht zu unterscheiden sind. Epihesen werden von uns nach Möglichkeit aus additionsvernetztem Silikon in verschiedenen Shorehärten hergestellt. Sollte die Verwendung von Silikon kontraindiziert sein, biete ich die Herstellung aus hartem Kunststoff, einem Prothesenmaterial auf PMMA- Basis an.

Was sich in der sensiblen Kopf- Hals Gesichtsversehrtenprothetik bewährt hat, kann selbstverständlich auch den Patienten dienen, die durch Unfall- oder durch erforderliche Teil- und Totalamputation Finger-, Hände-, Zehen- Füße etc. verloren haben.
Ein weiteres wichtiges Kriterium, die Epithese muß nicht nur gut aussehen, sondern auch zuverlässig den Defekt verdecken sowie sicher an Ort und Stelle bleiben, um dem Patienten ein Höchstmaß an Tragekomfort zu gewährleisten. „ Siehe Befestigung“!

Bei extraoralen Defekten im Gesichtsbereich nach Tumoroperationen oder Unfällen oder infolge genetisch bedingter Nichtanlagen ist die operative Deckung der Defekte das primäre Ziel. Ist eine rein operative Rehabilitation nicht möglich und scheidet die Fixierung von Epithesen zum Defektverschluss durch andere Fixierungsmöglichkeiten aus, so ist eine Verankerung von Epithesen durch Implantate angezeigt.

Die Krankenkasse muss die in diesen Richtlinien genannten Behandlungsfälle mit dem Ziel begutachten lassen, ob die Ausnahmeindikationen vorliegen. Arzt und Krankenkasse können eine Überprüfung des Gutachtens durch einen vom medizinischen Dienst beauftragten Arzt überprüfen lassen.