Kos­ten

Mit wel­chen Kos­ten ist zu rech­nen?
Wel­che Kos­ten sind von betrof­fe­nen Pati­en­ten zu tra­gen?

Epithesen sind Hilfsmittel. Die Kosten werden bei Gesichtsversehrten in der Regel von Krankenversicherungen (oder BG/Versorgungsanstalten ) ganz übernommen. Epithesen, die verdeckt getragen werden, so auch jene Defekte, die nicht primär entstellend sind, (z.B. Mama-Torso- Finger, Zehenepithesen etc. verlangen oft eine anteilige Zuzahlung.)

Spezialepithesen & Sonderprothetik: Eine eventuelle oder anteilige Kostenübernahme richtet sich nach der Dringlichkeit des Einsatzes und der sicheren Aussicht zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität. Hierzu kann keine allgemeine Auskunft erteilt werden.
Da gerade die Sonderprothetik immer wieder andere Formen der Hilfe bietet, wird somit auch die Kostenfrage immer neu gestellt.
Eine genauere Auskunft bedarf der individuellen Analyse des Einzelfalles.